News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Folgekennzeichen - war: Zulassungsfreie Anhänger | 16 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 832430 | ||
Datum | 02.08.2017 12:19 MSG-Nr: [ 832430 ] | 1260 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian P. Wenn die Feuerwehr kein eigenes Fahrzeug hat, kann ja auch ein Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs der Gemeindeverwaltung genutzt werden, z.B. des Unimogs vom Bauhof. Dann darf der TSA aber auch nur von Fahrzeugen der Gemeinde gezogen werden und nicht vom Traktor eines Feuerwehrangehörigen! Denn das Folgekennzeichen muss zum Halter des Zugfahrzeugs passen, nicht zum Halter des Anhängers. Weil der Anhänger über das jeweilige aktuelle Zugfahrzeug versichert ist. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|