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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Folgekennzeichen - war: Zulassungsfreie Anhänger | 16 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 P.8, Zeithain / Sachsen | 832424 | ||
Datum | 02.08.2017 10:58 MSG-Nr: [ 832424 ] | 1497 x gelesen | ||
Bei uns in Sachsen wird ebenfalls die bundeseinheitliche Regelung angewendet. Wir haben in diesem Jahr für einen Anhänger, für welchen wir keine Papiere hatten, eine Einzelbetribserlaubnis erstellen lassen. Damit haben wir dann ein Kennzeichen beantragt, welches wir bereits an einem unserer Fahrzeuge verwenden. | ||||
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