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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Vermeintlicher PKW-Brand - Schadensersatzfrage | 32 Beiträge | ||
Autor | Ludw8ig 8S., Lützelbach-Haingrund / Hessen | 832135 | ||
Datum | 26.07.2017 10:44 MSG-Nr: [ 832135 ] | 2347 x gelesen | ||
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Hm, und wenn der Beförderer nach Ausnahme 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) befördert? Dann kann er bei Faktor 3 bei zu 333 Liter Sauerstoff tiefgekühlt, flüssig (UN1073) befördern, und muss keine Warntafeln und keine Label außen anbringen, Auch braucht der Fahrer keinen ADR-Schein. Die Anwendung der 1.1.3.6 kann uns äußerlich unerkannt mit bis zu 1000 L Gefahrstoff konfrontieren. Und wenn ich mir das Bild so anschaue, könnte das ziemlich genau passen mit 333 L. | ||||
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