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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Politesse schreibt Feuerwehrleute auf | 64 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 831981 | ||
Datum | 22.07.2017 18:25 MSG-Nr: [ 831981 ] | 2524 x gelesen | ||
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Klar. Ich ging nur vom erwähnten Parkknöllchen aus. Ich wohne an der französischen Grenze, lass dich da mal mit 10 km/h zuviel von den Schneckenlutschern messen, dann hast du ein Problem. Meine Einrede sollte deshalb immer bei der zuständigen Behörde eingehen. Wenn man es weiter aufdröselt, habe ich mein Parkknöllchen in Amtsausübung für die Gemeinde erhalten, sozusagen als Gemeindebediensteter. Kann da überhaupt eine wirksame Ordnungswidrigkeit begangen worden sein, bzw. muss da nicht die Gemeinde zwangsläufig eintreten? (Iss jetzt mal nur so in den Raum geworfen). Da könnte der Mitschreiben Dr. R. noch besser die rechtliche Seite beleuchten. Dann sind wir wohl im Verwaltungsrecht gelandet....... Gruß Daniel | ||||
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