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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 831789 | ||
Datum | 16.07.2017 21:49 MSG-Nr: [ 831789 ] | 5482 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk B. Wenn ich mal die Teile interpretiere wie ich sie verstehen würde, dann sehe ich kein Verbot ein fest eingebautes Funkgerät als Fahrer zu benutzen. 1a ist ja eine von zwei Bedingungen die erfüllt sein müssen (Verknüpfung mit und") damit eine Nutzung zulässig ist. Wenn also bereits 1a für eine Nutzung nicht erfüllt sein muss, kann ich ja alles nutzen was ich nicht aufnehmen oder halten muss. Diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. Um ein Gerät benutzen zu dürfen, müssen die Bedingungen 1 und 2 (hier entweder a oder b) erfüllt sein. Natürlich ist bei fest eingebauten Geräten die Bedingung 1 automatisch erfüllt (wo ist BTW das Verbot geblieben, den Hörer in die Hand zu nehmen?!), jedoch muss Bedingung 2 weiterhin erfüllt werden. Also müssen auch bei Radio, Navi oder Fahrzeugfunkgerät die Bedingungen 2a oder 2b erfüllt sein, damit die Geräte bei laufendem Motor vom Fahrer bedient werden dürfen. | ||||
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