Geschrieben von Manfred B.Wobei nach §52 StVZO Blaulicht und Martinshorn nur an Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst o.Ä. (sinngemäß) montiert werden dürfen.
Es ist schon etwas komplizierter:
Bei der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, dem Zolldienst, dem Bundesamt für Güterverkehr und der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung reicht es, wenn das Kfz. dem Vollzugsdienst dieser Einrichtung dient. Es dürfen also z.B. auch beorderte oder herangezogene Fahrzeuge mit Sondersignal ausgerüstet werden.
Für die Feuerwehr, die anderen einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und den Rettungsdienst müssen es schon eigene Einsatz- oder Kommandofahrzeuge sein. Mal eben ein Privatfahrzeuge für einen konkreten Einsatz mit SoSi ausrüsten ist also nicht zulässig.
Unfallhilfswagen der öffentlichen Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen sowie Krankenkraftwagen des Rettungsdienstes dagegen müssen im Fahrzeugschein jeweils als solche anerkannt sein.
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