Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Probleme gibts :-() - Feuerwehr in Dithmarschen: Rot ist nicht gleich | 11 Beiträge |
Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 831320 |
Datum | 27.06.2017 18:12 MSG-Nr: [ 831320 ] | 1169 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Geschrieben von Martin S.
Dadurch nicht. Durch die Montage einer Sondersignalanlage aber definitiv schon.
Auch wenn man den §52 StVZO als "Erlaubnisschein" für eine Sondersignalanlage sehen möchte, müssen die Fahrzeugpapiere spätestens aufgrund der veränderten Höhe des Fahrzeuges berichtigt werden.
Wobei man sich auch wunderbar darüber streiten könnte, ob die "Einsatz- und Kommandofahrzeuge der Feuerwehren..." (§52 StVZO) durch Farbe und Blaulicht dazu werden, oder eben erst offiziell durch den entsprechenden Eintrag in den Fahrzeugpapieren ???
Wobei nach §52 StVZO Blaulicht und Martinshorn nur an Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst o.Ä. (sinngemäß) montiert werden dürfen. Also muß in der Betriebserlaubnis des KfZ unter Fahrzeugtyp von PKW-Irgendwas auf so.KFZ-Feuerwehr-Irgendwas umgeschlüsselt werden.
Hier eine "kleine" Übersicht, welche Fahrzeugtypen vom KBA so zur Auswahl stehen:
https://www.kba.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Statistik/SV/sv1_2016_11_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=17
Meiner Meinung nach hat hier der zuständige Sachaufwandsträger, sprich die Gemeindeverwaltung gepennt, als das Fahrzeug als so.Kfz-Feuerwehr umgebaut UND für den Straßenverkehr zugelassen wurde.
Beschämend ist allerdings auch, dass der "Mangel" erst nach 13 Jahren und somit mind. 6 Hauptuntersucheungen beim TÜV aufgefallen ist.
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