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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Probleme gibts :-() - Feuerwehr in Dithmarschen: Rot ist nicht gleich | 11 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8S., Gelnhausen-Hailer / Hessen | 831309 | ||
Datum | 27.06.2017 10:56 MSG-Nr: [ 831309 ] | 1726 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Durch den Einbau eines Funkgeräts erlischt ja auch nicht gleich die Betriebserlaubnis. Dadurch nicht. Durch die Montage einer Sondersignalanlage aber definitiv schon. Auch wenn man den §52 StVZO als "Erlaubnisschein" für eine Sondersignalanlage sehen möchte, müssen die Fahrzeugpapiere spätestens aufgrund der veränderten Höhe des Fahrzeuges berichtigt werden. Wobei man sich auch wunderbar darüber streiten könnte, ob die "Einsatz- und Kommandofahrzeuge der Feuerwehren..." (§52 StVZO) durch Farbe und Blaulicht dazu werden, oder eben erst offiziell durch den entsprechenden Eintrag in den Fahrzeugpapieren ??? Gruß an alle Martin | ||||
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