Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Sprechfunkausbildung im RD; war: In welchen Fahrzeugen | 9 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 830716 |
Datum | 07.06.2017 07:52 MSG-Nr: [ 830716 ] | 675 x gelesen |
Landesfeuerwehrschule
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Feuerwehrdienstvorschrift
Guten Morgen
Geschrieben von Manfred K.
Ich habe vor einigen Jahren mal die Anfrage, an unsere LFS, gestartet wie es mit der Anerkennug der RA-Ausbildung bezüglich Sprechfunkerlehrgang aussieht.
Ich weis, dass schon FW-Angehörige, die als DRK-Helfer ( EA ) ihren Sprechfunkausbildung absolviert haben oder sich in Ausbidung zum Notfallsanitäter befinden den Sprechfunkerlehrgang gem. FwDV 2 anerkannt bekommen haben und z.B. den TF-Lehrgang besuchen dürften. ( Ebenfall auch schon bei Polizeibeamten derr Fall gewesen ).
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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| 05.06.2017 15:29 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer über BOS-Funk funken? | |