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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAufwandsentschädigung in Hessen wo geregelt?5 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg830709
Datum06.06.2017 22:38      MSG-Nr: [ 830709 ]1273 x gelesen

Guten Abend

Dazu:

-> FW MRN " Viernheim: Pauschale Aufwandsentschädigung für Feuerwehrmitglieder "

Letztlich geht es um Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements von Feuerwehrleuten und um Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Viernheim insgesamt. Aus diesem Grunde hat der Magistrat der Stadt Viernheim im Einvernehmen mit der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr in seiner letzten Sitzung beschlossen, den Mitgliedern der Einsatzabteilung rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 je nachgewiesenem Einsatztag den Aufwand der An- und Abfahrt zum bzw. vom Feuerwehrgerätehaus in der Robert-Bosch-Straße eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 Euro jährlich nachträglich zahlen zu wollen. [...]Die sogenannte Feuerwehrdienst- und Reisekosten-Aufwandsentschädigungsverordnung vom 18. Dezember 2012 sieht nur für wenige Funktionen bei der Freiwilligen Feuerwehr eine Entschädigung vor. Davon profitieren beispielsweise der Stadtbrandinspektor, sein Stellvertreter und einige wenige weitere Funktionsträger, jedoch nicht die ebenfalls sehr aktiven Gruppenführer und Zugführer.
Auch die oftmals sehr aktiven Feuerwehrkameraden und -kameradinnen ohne Sonderfunktion bekommen trotz der Schwere so manchen Einsatzes keine Aufwandsentschädigung. Dies möchten wir ändern und jedem an Einsätzen teilnehmenden Feuerwehrkameraden bzw. Feuerwehrkameradin eine dem Aufwand angemessene Entschädigung zukommen lassen, betont Bolze, [...]



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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 05.03.2017 23:28 ., Frielendorf
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