Guten Tag
Geschrieben von Jürgen M.
Muss aber ein Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr z.B.
- auch die Fahrzeuge waschen?
Zumindest nach Einsätzen und Übungen sehe ich es als Selbstverständnis an, dass die Mannschaft ihr Einsatzfahrzeug, und wenn nur grob, putzt.
- die Fahrzeughalle reinigen
Das kann örtlich unterschiedlich geregelt sein, m.E. aber einem FW-Angehörigen gelegendlich zumutbar, z.B. vor/nach Veranstaltungen wie " Tag der offenen Tür " etc.
- Schläuche reinigen
Das ist m.E. Sache ausgebilderter Gerätewarte bzw. besonders eingewiesenen Personal ( Prüfung, Dokumentation ).
Gibt dieser Passus im BHKG das verpflichtend her?
Der o.g. Passus steht im FwG BaWü ;-))
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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Geändert von Bernhard D. [01.06.17 14:17] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |