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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaStefan Sandmann tritt als Kreisbrandmeister zurück27 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern830475
Datum29.05.2017 10:29      MSG-Nr: [ 830475 ]2424 x gelesen

Geschrieben von Franz-Peter L.Ich glaube aber nicht, dass das Bayerische Schulweghelfergesetz vorgibt, dass Arbeitnehmern aus dem Schulweghelferdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen dürfen und sie während des Schulweghelferdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Schulwegsicherungen, Ausbildungsveranstaltungen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet sind.
Sorry, aber über dieses Gesetz kann ich nur lachen.
Setz mal die rosa Sonnenbrille ab und schau mal der Realität ins Auge.
Du kannst ja mal deinem Chef sagen, Chef ich komm heute nicht oder später weil ich heute eine Feuerwehrübung habe.

Nimm es aber bitte auf, die Reaktion von deinem Chef würde ich gerne sehen.

Geschrieben von Franz-Peter L.Das einzig traurige ist wirklich, dass es Leute gibt, die immer jederzeit alles aufrechnen und vergleichen wollen/müssen und meinen, sie müssten am Hungertuch nagen. (Warum heißt das eigentlich nochmal Ehrenamt?)
Ich finde das ehrlich gesagt nicht traurig, ich finde es normal.
Im übrigen steht eine Aufwandsentschädigung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht entgegen.
In den meisten ehrenamtlichen Tätigkeiten werden sogar Aufwandsentschädigungen bezahlt.
Die Feuerwehr ist hier eher noch eine Ausnahme.


Geschrieben von Franz-Peter L.Wer meint, mit dem Feuerwehrdienst oder mit dem Sportvereinsübungsleiter oder mit dem Schützenmeister oder mit dem Kellenschwingen am Schulweg reich werden zu können, der hat eh einen kleinen Rechenfehler im Kopf.
Der Sportvereinübungsleiter bekommt in der Regel auch eine Aufwandsentschädigung, nur zur Info. ;-) und dein Schützenmeister ist keine ehrenamtliche Aufgabe. Somit ist die Feuerwehr bei deiner Aufzählung die Einzigsten die keine Aufwandsentschädigung bekommen.


Geschrieben von Franz-Peter L.Und wer meint, dass man ihm für seine ja ach so zeitraubende und tolle und oberwichtige Zeit in der Feuerwehr, die über die Übungs- und Einsatzzeit hinausgeht, den Hintern vergolden müsse, der solle doch gefälligst dann daheim bleiben oder einer anderen gut bezahlten Tätigkeit nachgehen (z.B. als Schulweghelfer in München, da kann man ja richtig absahnen!)
Ahja, grad eben macht noch jemand einen Rechenfehler mit der Aufwandsentschädigung und nun erzählst du etwas vom Hintern vergolden?
Was jetzt?
Und von Hintern vergolden kann hier gar keine Rede sein.
Es geht einzig allein darum um den Feuerwehrleuten eine gewisse Wertschätzung zu geben.
Aber ich finde es ganz gut, die Zeit wirds richten, es sagen immer weniger Menschen, warum soll ich so blöd sein und meine Freizeit für irgendwas opfern.
Für die einen ist es ehrenamtliche Tätigkeit, für die anderen ist es eben Ausbeute.

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