Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Aufwandsentschädigungen - war: Stefan Sandmann tritt als Kreisbrandmeister zurück | 24 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 830461 |
Datum | 27.05.2017 21:14 MSG-Nr: [ 830461 ] | 2763 x gelesen |
Das fiese hier ist ja, dass das Einklagen nicht das Feuerwehrmitglied, sondern dessen Arbeitgeber machen muss. Denn der hat den Erstattungsanspruch, das Feuerwehrmitglied hat "nur" den Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Wer solche "Abmachungen" trifft hat ganz schwer einen an der Murmel.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 26.05.2017 08:55 |
|
Dani7el 7H., Schwabhausen Stefan Sandmann tritt als Kreisbrandmeister zurück | |