Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Stefan Sandmann tritt als Kreisbrandmeister zurück | 27 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 830409 |
Datum | 26.05.2017 09:36 MSG-Nr: [ 830409 ] | 4177 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Thomas E.Und das mit Freizeit selbst gestalten, sehen die meisten Brandschutzgesetze doch eher anders
Hast du eine Aufenthaltspflicht in deiner Gemeinde? Musst Du dich zum Einkaufen, Sport oder Treffen mit Freunden, Urlaub o.ä. bei irgendjemandem abmelden und es Dir genehmigen lassen? Ich schrieb im Grossen und Ganzen, und da ist die "aktive" Feuerwehrtätigkeit für den durchschnittlichen FA eher die Ausnahme als die Regel in seinem Leben.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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