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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 830124 | ||
Datum | 15.05.2017 13:23 MSG-Nr: [ 830124 ] | 4712 x gelesen | ||
Geschrieben von Raoul K. Das Martinshorn auf der Vorfahrtsberechtigten innerörtlichen Straße ist in der Nacht ohne weiteren Verkehr vermeidbar! Das ist richtig - in meinem Beispiel ging es allerdings um eine nicht Vorfahrt berechtigte Straße in einem Wohngebiet (Rechts-vor-Links-Regelung und 30 km/h-Zone). Zusätzlich erschwerend: Durch Hauswände sehr schlecht einsehbare Kreuzungen. Wir hatten übrigens (vor 35 Jahren) die Anweisung, IMMER mit Horn zu fahren (Begründung: "Wir haben nur Wegerecht mit Blaulicht UND Horn") - aufgrund der dadurch stark eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeit, sowohl über Funk, als auch untereinander im Fahrzeug haben die MA diese Anordnung allerdings ebenfalls meist missachtet und das Horn nur punktuell eingesetzt. Mir erscheint eine derartige Anordnung sowieso völlig unsinnig, verführt sie den MA doch zu riskanterem Fahren, nach dem Motto: "Jetzt kann mir nichts mehr passieren!". Diese "Bahn-frei"-Mentalität ist eben das gefährlichste bei einer Einsatzfahrt! | ||||
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