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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 829921 | ||
Datum | 07.05.2017 10:09 MSG-Nr: [ 829921 ] | 5070 x gelesen | ||
Geschrieben von Udo B. Und genau aus diesem Grund fordern Dutzende von Urteilen vom Einsatzfahrer in derartigen unübersichtlichen Situationen SCHRITTGESCHWINDIGKEIT, um jederzeit anhalten zu können. Wie schwer es ist, die eigene Geschwindigkeit (des Einsatzfahrzeugs) einzuschätzen, weiß wohl jeder. Du kommst mit 60-70 km/h auf die Kreuzung zu, bremst ab, erkennst, dass der Querverkehr Dich wahrgenommen hat und steht, und gehst wieder aufs Gas. Auf welche Geschwindigkeit Du runtergebremst hast, wirst Du später nicht mehr wissen. Selbst 30 km/h kommen Dir sehr langsam vor, zumal Du das schwere Fahrzeug ja wieder hochbeschleunigen musst... Bedingt durch den Wechsel an Einsatzfahrzeugen können sich die Fahrer hier nicht auf ihr Gefühl verlassen, ein Blick auf den Tacho ist wohl unerlässlich, auch wenn es viel Zeit kostet, ein schweres Fahrzeug älterer Bauart anschließend wieder hochzubeschleunigen... | ||||
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