Moin zusammen,
bei der Verwendung von Gefahrstoffen (darunter fallen auch Desinfektionsmittel), gilt im Arbeitsschutzbereich das "Substitutionsgebot". Insbesondere, wenn schon Einschränkungen bzw. Beeinträchtigungen zu beobachten sind!
Es gibt auf dem Markt Mittel, die den Zweck erfüllen, aber bei denen die Anforderungen (z.B. Absaugung) nicht notwendig sind. Weiter ist zu prüfen, ob es überhaupt notwendig ist, die Beschäftigten (auch ehrenamtliche...) mit dem Gefahrstoff in Berührung kommen zu lassen. Da stellt sich die Frage, ob das Verfahren der "Tauchdesinfektion" heute noch "Stand der Technik" ist. Es gibt mittlerweile Waschmaschinen für diesen Bereich...
Sicher kommt jetzt der Aufschrei: "Das kostet zuviel!" Kosten dürfen im Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz kein Argument sein! Die Frage ist, ob geeignete technische Hilfsmittel nicht günstiger sind, als dauerhaft geschädigte Mitarbeiter (ehrenamtliche)...
Raumlüftung hört sich gut an, aber einfach "Tür auf" reicht da nicht. Eine geeingete techn. Lüftung kostet ähnlich viel wie eine Waschmaschine. Die Lüftung minimiert aber ncht das Hautproblem...
Gruß
dwein112
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