Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrvereine/Fördervereine Eigentum/Besitz | 10 Beiträge |
Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 829455 |
Datum | 22.04.2017 01:10 MSG-Nr: [ 829455 ] | 1581 x gelesen |
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Geschrieben von Dr. Thomas R.Feuerwehrverein ist übrigens nicht immer die beste Lösung, denn ich möchte nachher bei einem Unfall nicht auseinandernehmen müssen, ob nun der MTF (oder was auch immer beschafft wurde), dem Verein oder der Gemeinde gehörte und wie die Haftung zwischen beiden ist. Zumindest alles, was irgendwie für den Einsatz gedacht ist, sollte der Gemeinde gehören.
Deshalb ist die rechtlich einfachste Lösung, dass der Feuerwehrverein e.V. das Geld oder auch die Sache der Gemeinde zweckgebunden spendet. Unser Verein z.B. hat der Gemeinde ein MZF gespendet, dazu gab es in der Stadtratssitzung extra einen Beschluß, dass die Stadt als Träger den Unterhalt übernimmt ABER auch bei Verlust des Fahrzeuges ( durch Unfall oder Oxidation) keine Ersatzbeschaffung durch die Stadt geleistet werden muss. Bei kleineren Beschaffungen durch den Verein wird das genau so gehandhabt, das Geld geht entweder direkt an die Gemeinde oder auf das Kommandantenbudget (der daraus im Namen der Gemeinde Ausrüstungsgegenstände kaufen darf).
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