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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNRW: Land hilft verletzten Beamtinnen und Beamten bei Schmerzensgeldansprüchen3 Beiträge
AutorPete8r S8., Köln / NRW829072
Datum08.04.2017 13:15      MSG-Nr: [ 829072 ]1018 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M.
Lobenswert. Das hilft z.B. den betroffenen Polizeibeamte.

Aber (Berufs-) Feuerwehrleute fallen leider nicht unter diese Regelung. Das sind ja keine Landesbeamte.

Da das Landesbeamtengesetz NRW auch für die kommunalen Beamten gilt, ist diese Regelung nicht nur für die Landesbeamten, sondern auch für die z.B. Feuerwehrbeamten und Beamte in den Verwaltungen kommunal und Land gültig.

Geschrieben von Jürgen M.
Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren werden dadurch auch nicht unterstützt.

Hierzu müsste ein entsprechender Passus z.B. in die Laufbahnverordnung Freiwillige Feuerwehren aufgenommen werden.

Geschrieben von Jürgen M.
Gibt es ähnliche Regelungen auf kommunaler Ebene?

S.o. und für Beschäftigte (Rettungsdienst u.a.) müsste dieses im TV-L bzw. TVöD-VKA vereinbart werden.

Interessant ist auch der neu eingefügte Artikel 15 in dem genannten Gesetz. Damit ist die rechtliche Grundlage geschaffen worden für Brandmeister-Anwärter, durch einen verpflichtend zu zahlenden Anwärter-Sonderzuschlag, die Besoldung der Anwärter auf ca. 90% der Bezüge A7 anzuheben.

Gruß
Peter

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 07.04.2017 16:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.04.2017 17:29 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.04.2017 13:15 Pete7r S7., Köln

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