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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Krankenhaus
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNotfallbehandlung in der Notaufnahme2 Beiträge
AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW828981
Datum04.04.2017 13:53      MSG-Nr: [ 828981 ]1369 x gelesen

Geschrieben von Jörg E. J.Das wäre im Falle der berühmten Schüler/innen mit Prüfungsangst, die Oberbauchbeschwerden äußern, kritisch - denn NS, RA oder RS, die in einem solchen Fall den Transport ablehnen würden, stünden rechtlich äußerst schlecht da, wenn es doch eine Appendizitis oder dgl. ist... Also werden sie einen NA nachfordern, nur um rechtlich sicher einen Transport ablehnen zu können - nicht ungedingt sinnvoll... :-(

Ähmmm wieso das den? Habe mal gelernt, wer die Musik bestellt bezahlt sie auch? Es steht demjenigen ja auch frei selbst ins KH oder Arzt zu gehen und im Zweifel entscheiden ja sowieso die Eltern (um bei dem Beispiel Schülerin) zu bleiben.

Gruß

Dirk

Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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 04.04.2017 11:31 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 04.04.2017 13:53 Dirk7 B.7, Düsseldorf

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