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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Notfallbehandlung in der Notaufnahme | 2 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 828981 | ||
Datum | 04.04.2017 13:53 MSG-Nr: [ 828981 ] | 1369 x gelesen | ||
Geschrieben von Jörg E. J. Das wäre im Falle der berühmten Schüler/innen mit Prüfungsangst, die Oberbauchbeschwerden äußern, kritisch - denn NS, RA oder RS, die in einem solchen Fall den Transport ablehnen würden, stünden rechtlich äußerst schlecht da, wenn es doch eine Appendizitis oder dgl. ist... Also werden sie einen NA nachfordern, nur um rechtlich sicher einen Transport ablehnen zu können - nicht ungedingt sinnvoll... :-( Ähmmm wieso das den? Habe mal gelernt, wer die Musik bestellt bezahlt sie auch? Es steht demjenigen ja auch frei selbst ins KH oder Arzt zu gehen und im Zweifel entscheiden ja sowieso die Eltern (um bei dem Beispiel Schülerin) zu bleiben. Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | ||||
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