Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Recht auf Ausbildung | 24 Beiträge |
Autor | Rola8nd 8K., Reute / Baden-Württemberg | 828560 |
Datum | 20.03.2017 15:21 MSG-Nr: [ 828560 ] | 2285 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo Lars,
ich kenne Eure Gegebenheiten vor Ort nicht.
Aber eine Aussage dass 12 AGTs bei 4 ATS-Plätzen reicht ist natürlich erstmal Quatsch. AGTs kann man eigentlich nicht genug haben. Auch wenn mein nur eine Ortsteilswehr ist. Es gibt genügend Gründe warum einzelne FA im Alarmfall nicht anwesend sein können. Dazu kann es auch EInsätze geben bei denen, auf Grund des Ausmaßes auch Trupps ausgetauscht werden müssen.
Bei uns muss, bei geistiger und körperlicher Verfassung, eigentlich jeder auf den Lehrgang.
Ist ja auch eine Voraussetzung in der Feuerwehr Karriere weiter steigen zu können (Ausnahmen bestätigen die Regel)
Zwingen kannst Du Deine Führung dazu nicht. Liegt im Ermessen des Kommandanten. Er wird auch in die Verantwortung genommen. Hier hilft nur ein offenes Gespräch mit dem Ortsbrandmeister oder mit dem Stadtbrandmeister. Wenn der Stadtbrandmeister Eure Gemeindewehr nur als notwendiges Übel (auf Grund der Hilfeleistungsfrist) sieht, dann wirst Du hier auch gegen eine Mauer laufen.
Da hilft vielleicht wirklich nur der Wechsel. Kannst Du auch in die Kernwehr wechseln?
Ich kenne solche Situationen von Städten mit Ortsteilwehren wenn es um das Thema Fahrzeugbeschaffung geht. Aber auch hier hat man inzwischen erkannt das man die "Kleinen" braucht um genügend personal zu haben. Wenn es um das Thema Atemschutz geht ist mir so ein Thema noch nie begegnet.
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