Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | Recht auf Ausbildung | 24 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 828559 |
Datum | 20.03.2017 15:13 MSG-Nr: [ 828559 ] | 2487 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
Finanziell ist "Unterhalt" eines aktiven AGT durchaus eine Summe, die sich in Flächengemeinden schon bemerkbar machen kann. Ich würde es trotzdem reichlich dämlich finden, mit Verweis auf die Kosten jemandem die Ausbildung zu verwehren, auch wenn die dreifache Besetzung schon erreicht wäre. Ich würde es allerdings dann doch schon gut finden, wenn man bei der Anzahl der AGT auf solche Dinge achtet wie z.B. (Tages)verfügbarkeit und zu erwartende Einsatzerfahrung. Anders ausgedrückt: Für das gleiche Geld kann ich einen AGT regelmäßig zur G26.3 schicken, oder aber einen anderen halbwegs regelmäßig heißausbilden. Bei 19 Geräteträgern bei 4 Geräten sehen Übungshäufigkeit und Erfahrung der einzelnen Geräteträger wie aus?
Berücksichtigen könnte man auch die Nachbarwehren, bringen die regelmäßig mehr Geräte als Träger mit ist die sinnvolle Anzahl Träger in dem einen Standort wieder anders zu bewerten.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 20.03.2017 14:26 |
 |
Lars7 B.7, Zwinge |
| 20.03.2017 14:41 |
 |
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
| 20.03.2017 14:54 |
 |
Lars7 B.7, Zwinge |
| 20.03.2017 15:13 |
 |
Seba7sti7an 7K., Grafschaft | |