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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Recht auf Ausbildung | 24 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 828555 | ||
Datum | 20.03.2017 14:54 MSG-Nr: [ 828555 ] | 2631 x gelesen | ||
Ok, gut die Ausführungen bezügl. "geistigen" Eignungen kann man ja immer irgendwie in Frage stellen, bzw. kann BGM / Ortsbrandmeister/Stadtbrandmeister immer irgendwie darstellen wenn er keine weiteren Lehrgänge genehmigen will ,von daher ok, Allerdings rein auf das finanzielle bezogen, kam vor kurzen naja sagen wir mal kurze Durchsage , das es in einer Gemeindefeuerwehr unserer Landgemeinde "zu viele " AGT gibt und sich diese Gemeinde mit der Ausbildung zurückhalten solle...., Maßgabe war ist alle Positionen 3 fach zu besetzen, also bei LF 10(8)/6 eben 4 Atemschutzgeräte verlastet, also max. 12 AGT .... nur was nützt mir 12 AGT zu haben, wenn 4-6 von denen unter der Woche ggf. auf Montage und nicht greifbar, und der Rest in Wechselschicht unterwegs ist, da mache ich mir doch eher eine Freude von sagen wir 25 Kameraden 19 zu haben die eben auch unter Atemschutz gehen könnten,bin ich doch viel flexibler bzw. kann u.U. meine Tagesalarmbereitschaft bzw. deren Schlagkraft erhöhen?! MkG | ||||
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