Naja, zum einen steht die Frage nach der Zeit und dem Personal der FW im Raum, zum anderen frage ich mich wieviele Führungs- geschweige denn Einsatzkräfte tatsächlich über ihre heute schon bekannten Möglichkeiten richtig! informiert sind (...die Befugnisse eines Vollstreckungsbeamten nach dem III. Abschnitt des ersten Teiles des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes - bei Vollstreckungsbeamten ein mehrwöchiger Sonderlehrgang...), diese richtig einsetzen könnten, und wieviele einfach darauf vertrauen/hoffen, dass im Fall der Fälle die Polizei das schon regeln wird.
Diese hat dummerweise aber inzwischen z.B. hier im Landkreis regelmäßig mehr Streifenwagen vor der Wache stehen als Mitarbeiter im Dienst sind, und an Unfallstellen wartet die Polizei mitunter nicht mehr auf den Abschlepper, sondern andersrum.
Aber genau das ist der einzig sinnvolle und praktisch relevante Ansatz, Störer an Einsatzstellen im wahrsten Sinne des Wortes in den Griff zu bekommen: Eine wenigstens halbwegs gute und gegenüber dem heutigen Stand deutlich verbesserte Polizeipräsenz.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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