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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Führungsfahrzeuge bei Freiwilligen Feuerwehren | 11 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 828246 | ||
Datum | 10.03.2017 16:09 MSG-Nr: [ 828246 ] | 3418 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Rolf Z. Wovon hängen die Bezuschussung für Führungsfahrzeuge ab (BaWü) VwV-Z-Feu Die VwV-Z-Feu wurde am 18.01.2011 neu gefasst und im Gemeinsamen Amtsblatt auf Seite 94 bekannt gemacht. Sie trat rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Alle erforderlichen Dokumente zur VwV-Z-Feu 2011 finden Sie auf dieser Seite zum Download: Rund um die Z-Feu (BaWü) Dort ist u.A. festgelegt: 4 Zuwendungsvoraussetzungen Wenn nun die Gemeinde Hintertupfingen die zwei TSF-Feuerwehren hat meint einen Antrag auf die Bezuschussung eines ELW 1 zustellen darf sie das schon tun. Die Frage ist dann aber ob es da dann auch einen Zuschussbescheid gibt. Der Kreisbrandmeister hat da ein gewichtiges Wort mitzureden. Wenn der der Meinung ist das für die Feuerwehr Hintertupfingen ein ELW 1 nicht notwendig ist dürfte dann kein Zuschuss vom Land kommen. Ein guter Korrekturmechanismus ist da die Tatsache das regelmässig mehr Anträge eingehen als die verfügbare Zuschüsse vom Land gezahlt werden. Da wird dann schon auf Kreisebene geschaut welche Fahrzeuge sinnvollerweise bezuschusst werden. Das Regierungspräsidium wird dann schon ein Auge drauf haben wem es das Geld dann gibt. Die Gemeinde Hintertupfingen hat dann aber immer noch die Möglichkeit einen ELW 1 ohne Zuschuss vom Land zu beschaffen. Wenn sie das unbedingt will ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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