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RubrikSonstiges zurück
ThemaWer übernimmt den Schaden?9 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827646
Datum14.02.2017 18:47      MSG-Nr: [ 827646 ]2336 x gelesen
Infos:
  • 14.02.17 Tesla-Fahrer rettet Leben auf der A9

  • hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Ob das hier dann konkret zutrifft kann ich als juristischer Laie natürlich nicht sagen.
    dazu ein Jura-Profi:

    ...Juristisch ist die Rettungsaktion ein klassischer Fall der Geschäftsführung ohne Auftrag. Dieses Rechtsinstitut kommt zur Anwendung, wenn jemand im mutmaßlichen Interesse einer Person handelt, um Schaden von dieser Person abzuwenden. In diesem Fall war es wohl eindeutig im Interesse des Erkrankten, dass ihn der Tesla-Fahrer nicht in die Leitplanke krachen ließ. Vor diesem Hintergrund dürfte der Tesla-Fahrer einen Anspruch auf Aufwendungsersatz gegen dem Hilfsbedürftigen haben. Er kann also den Schaden an seinem eigenen Auto ersetzt verlangen. ...
    Quelle: Rechtsanwalt Udo Vetter

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     14.02.2017 13:11 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     14.02.2017 13:23 Adol7f H7., Rosenheim
     16.02.2017 11:04 Adol7f H7., Rosenheim
     16.02.2017 12:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.02.2017 12:22 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     14.02.2017 13:27 Jürg7en 7M., Weinstadt
     14.02.2017 14:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
     14.02.2017 18:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.02.2017 21:54 Anne7tte7 S.7, Griesheim

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