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Thema | Wer übernimmt den Schaden? | 9 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 827646 | ||
Datum | 14.02.2017 18:47 MSG-Nr: [ 827646 ] | 2336 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Jürgen M. Ob das hier dann konkret zutrifft kann ich als juristischer Laie natürlich nicht sagen. dazu ein Jura-Profi: ...Juristisch ist die Rettungsaktion ein klassischer Fall der Geschäftsführung ohne Auftrag. Dieses Rechtsinstitut kommt zur Anwendung, wenn jemand im mutmaßlichen Interesse einer Person handelt, um Schaden von dieser Person abzuwenden. In diesem Fall war es wohl eindeutig im Interesse des Erkrankten, dass ihn der Tesla-Fahrer nicht in die Leitplanke krachen ließ. Vor diesem Hintergrund dürfte der Tesla-Fahrer einen Anspruch auf Aufwendungsersatz gegen dem Hilfsbedürftigen haben. Er kann also den Schaden an seinem eigenen Auto ersetzt verlangen. ... Quelle: Rechtsanwalt Udo Vetter MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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