Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | SoSi-Fahrt - war: Bildzeitung: SIRENEN WECKTEN IHN - FDP-Politiker beleidigt ... #
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 827580 |
Datum | 12.02.2017 15:15 MSG-Nr: [ 827580 ] | 5862 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Straßenverkehrsordnung
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
Geschrieben von Michael K.Geschrieben von Stefan D.Überspitzt gesagt ist sogar die Grundregel "Der Gruppenführer entscheidet über das OB und der Maschinist über das WIE" falsch. Der Gruppenführer kann taktische Vorgaben machen, z.B.
Ich formuliere es besser (versuch): Der Maschinist (Fahrzteugführer im rechtlichen Sinne) entscheidet nach der grundsätzlichen Freigabe von Sonder- und Wegerechten durch den Fahrzeugführer (im taktischen Sinne), die Leitstelle, die AAO, etc., eigenverantwortlich über Art, Umfang der ihm durch §35 und §38 StVO zur Verfügung gestellten und dort definierten Mittel und Maßnahmen, nach den Vorraussetzungen dieser Paragraphen.
Macht es doch nicht so kompliziert.
Der GF ist direkter Vorgesetzter des Maschinisten, wenn der eine Alarmfahrt anordnet hat der Maschinist eine Alarmfahrt zu machen. Dabei ist der GF für die Indikation verantwortlich, der Maschinist für die Durchführung (das oben genannte "ob" und "wie"). Wie auch in vielen anderen Situationen im Einsatz. Wenn z.B. der GF dem AT befiehlt die Tür aufzubrechen, dann trägt der AT keine Verantwortung für das "ob" sondern nur dafür, dabei nicht unnötig viel Schaden anzurichten (das "wie).
Es ist absolut nicht hilfreich, Mannschaftsfunktionen Verantwortung für Führungsentscheidungen einzureden ("das kann euch keine Führungskraft befehlen, dafür seid ihr ganz alleine verantwortlich!"). Das kann nur schief gehen, weil dem Befehlsempfänger aufgrund fehlender Ausbildung und/oder umfassender Informationslage oft schlichtweg die Möglichkeit fehlt, solche Entscheidungen überhaupt nachzuvollziehen. Wir können gerade bei zeitkritischen Einsätzen nicht erst jede Entscheidung umfassend ausdiskutieren. Für das "warum haben wir das so und nicht so gemacht?" sollte nach dem Einsatz noch genug Zeit sein.
Davon unabhängig ist natürlich das Recht und die Pflicht eines jeden Befehlsempfängers, offensichtlich rechtswidrige Befehle oder Befehle die zu einem offensichtlich unverhältnismäßigen Risiko führen zu verweigern. Aber wenn das mehr als ein seltener Einzelfall ist, läuft etwas ganz grundsätzlich falsch!
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| 04.02.2017 12:52 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Bildzeitung: SIRENEN WECKTEN IHN - FDP-Politiker beleidigt Feuerwehr als Arschkrampen |
| 04.02.2017 15:49 |
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