Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | SoSi-Fahrt - war: Bildzeitung: SIRENEN WECKTEN IHN - FDP-Politiker beleidigt ... #
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Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 827571 |
Datum | 11.02.2017 23:07 MSG-Nr: [ 827571 ] | 5803 x gelesen |
Landesfeuerwehrverband
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Guten Abend!
Fahrzeugführer ist im Straßenverkehrsrecht ein feststehender Begriff und bezeichnet hier das, was wir gemeinhin als Fahrer oder Lenker bezeichnen. Es gibt im Verkehrsrecht ein paar Besonderheiten: Zum Beispiel beim Abschleppen (Achtung: nur beim Abschleppen, nicht beim Schleppen), ist der Fahrer des vorderen Fahrzeuges der Fahrzeugführer für das gesamte Gespann. Der hintere "Fahrer" ist kein Fahrzeugführer im Sinne des StVG. Oder im Bereich Fahrschulen ist der Fahrlehrer der Fahrzeugführer, wenn der Fahrer (noch) nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Für die Feuerwehr gibt es verkehrsrechtlich KEINE Abweichung von dieser Definition. Fahrzeugführer ist der Fahrer, also bei der Feuerwehr der Maschinist.
Der ist auch ganz alleine für seine Entscheidungen verantwortlich. Es mag disziplinarrechtliche oder taktische Unterordnungsverhältnisse geben, die haben aber keine Auswirkung auf die verkehrsrechtliche Verantwortlichkeit.
Überspitzt gesagt ist sogar die Grundregel "Der Gruppenführer entscheidet über das OB und der Maschinist über das WIE" falsch. Der Gruppenführer kann taktische Vorgaben machen, z.B.
- dass er möglichst schnell an die Einsatzstelle möchte
- unerkannt/leise/verdeckt anfahren möchte
- dass Zeit keine Rolle spielt und Sicherheit vor geht.
Der taktischen Vorgabe oder der Situationsbeurteilung des Einheitsführers oder z.B. des Notarztes wird sich der Maschinist/Fahrer beugen müssen.
Die Umsetzung und auch die Entscheidung ob der dazu Sonder- oder Wegerechte oder beides in Anspruch nimmt liegt verkehrsrechtlich ganz allein im Verantwortungsbereich des Fahrers. Der trifft hier Einzelfallentscheidungen, für die er ganz alleine verantwortlich bleibt und auch ganz alleine zur Verantwortung gezogen wird.
Dass der LFV den Einheits- oder Teileinheitsführer als Fahrzeugführer bezeichnet macht diesen verkehrsrechtlich nicht dazu. Den gesamten Text dieser Pressemitteilung kenne ich nicht. Wenn der LFV diese Position aus taktischer Sicht so bezeichnet, dann ist das dessen gutes Recht. Die Können ihren Funktionen Titel geben wie sie wollen. Ob das glücklich gewählt ist weiß ich nicht. Wenn sich der LFV hier auf den Straßenverkehr bezieht ist das schlicht und einfach falsch.
Als Sammelbezeichnung für Zugführer, Gruppenführer, Staffelführer und Truppführer kenne ich eigentlich den Begriff Einheitsführer bzw. wenn es sich nicht um eigenständige Einheiten handelt Teileinheitsführer. Manche bezeichnen die Position auch als taktischen Führer des Fahrzeuges oder taktischen Fahrzeugführer. Alleine den Begriff Fahrzeugführer finde ich wegen der Verwechslungsgefahr mit dem verkehrsrechtlichen Begriff nicht zielführend.
Schönen Abend!
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| 04.02.2017 12:52 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Bildzeitung: SIRENEN WECKTEN IHN - FDP-Politiker beleidigt Feuerwehr als Arschkrampen |
| 04.02.2017 15:49 |
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