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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | SoSi-Fahrt - war: Bildzeitung: SIRENEN WECKTEN IHN - FDP-Politiker beleidigt ... | 37 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d B8., Neudorf / Bayern | 827532 | ||
Datum | 10.02.2017 22:04 MSG-Nr: [ 827532 ] | 5849 x gelesen | ||
Servus, ist der Gruppenführer der Fahrzeugführer? In dem ganzen Schreiben ist nur vom Fahrer die Rede. Ich denke hier kommt "Führer" eher von "fahren", denn vom "führen". "Fahrer von uniformierten Einsatzfahrzeugen dürfen Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen des § 35 StVO vorliegen. Dies bedeutet für die Feuerwehren insbesondere, dass die Inanspruchnahme von Sonder-rechten" | ||||
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