Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | SoSi-Fahrt - war: Bildzeitung: SIRENEN WECKTEN IHN - FDP-Politiker beleidigt ... | 37 Beiträge |
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 827484 |
Datum | 10.02.2017 08:33 MSG-Nr: [ 827484 ] | 6607 x gelesen |
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1. Notarzt
2. Normenausschuss
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Geschrieben von Thomas M.Negative Bewertungen hat es (zu Recht) genug gegeben, aber wo um alles in der Welt hast du folgendes her?
Geschrieben von Jürgen M."Desweitern obliegt die Entscheidung, ob mit Wege und Sonderrechte gefahren wird, der Leitstelle. Und das ist bindend"
Uns wurde es mal von einem Rechtsanwalt bei einer Fortbildung so erklärt.
Man soll sich auf dessen Urteil/Vorgabe/Empfehlung verlassen, der einen (vermeintlichen) Wissensvorsprung hat. Im Rahmen der (Erst-)alarmierung: die Leitstelle. Diese hat den Notruf angenommen und aus den vielen weiteren Informationen, welche eben nicht komplett auf eine Alarmdepesche passen ein Bewertung des Einsatzes vorgenommen. Beim Patiententransport ist es genau andersrum. Die Besatzung vor Ort hat den Patient untersucht und Maßnahmen durchgeführt und daraufhin eine Entscheidung zum Transport getroffen.
Letztendlich obliegt die Entscheidung wie gefahren immer beim Maschinisten. Er hat schließlich die Verantwortung für sich, die weitere Besatzung, sein Fahrzeug und die anderen Verkehrsteilnehmer. Und dazu gehört neben dem Licht/Horn einschalten oder nicht, auch eine für die jeweilige Situation angemessene Fahrweise (wieviel Geschwindigkeitsübertretung kann ich ohne Gefahr an dieser Stelle verantworten (da gibt es keine pauschale Aussage wie manche Dienstanweisungen glaubhaft machen wollen), kann ich die Kreuzung trotz Rot für mich gefahrlos überqueren, etc.)).
Allerdings muss sich ein Maschinist, sofern er sich anders entscheidet als die Empfehlung dessen, der den (vermeintlichen) Wissensvorsprung hat eine sehr gute Begründung einfallen lassen. Das gilt in beide Richtungen. Betrachten wir vier Fälle:
Fall A: Leitstelle sagt mit SoSi, Maschinist fährt ohne
Fall B: Leitstelle sagt ohne SoSi und Du fährst mit an
Fall C: NA ordnet Transport mit SoSi an, Maschinist fährst ohne
Fall D: NA ordnet Transport ohne SoSi an, Maschinist fährst mit
In allen Fällen, wird sofern alles gut geht nichts weiter passieren. Erst wenn was passiert wird es interessant.
Kommt es im Fall A zu Folgeschänden (Patient, Haus abgebrand statt nur Garagenbrand, etc.) brauchst Du einen guten Anwalt, wenn Dir überhaupt noch jemand juristisch helfen kann, ausser die Strafe zu begrenzen.
Im Fall B wird dann relevant, wenn es auf der Anfahrt mit SoSi zu einem Unfall kommt. Auch da brauchst Du eine gute Begründung, die dir schwer fallen wird zu finden.
Für Fall C und D ist es ähnlich gelagert, wobei dir in den Fällen der NA aus dem Patientenraum schon die Meinung sagen wird, bevor etwas passiert.
Und wie so oft, wird aus solchen juristischen komplexen Zusammenhängen dann die Aussage: Die Anordnung (mit Sosi/Ohne SoSi) der Leitstelle ist bindend.
Gruß
Simon
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| 04.02.2017 12:52 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Bildzeitung: SIRENEN WECKTEN IHN - FDP-Politiker beleidigt Feuerwehr als Arschkrampen |
| 04.02.2017 15:49 |
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Andr7é P7., Magdeburg / Schönwalde (BAR) | |