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Thema | Überarbeitung FwDV 10 ( Tragb. Leitern ) | 47 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 827304 |
Datum | 05.02.2017 15:26 MSG-Nr: [ 827304 ] | 4470 x gelesen |
Infos: | 01.02.17 Tragbare Leitern für die Feuerwehr nach DIN EN 1147 01.02.17 FwDV 10 `Die tragbaren Leitern ´
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Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Guten Tag
Geschrieben von Henning K.
dann sollte man an der Verständlichkeit der Vorschrift arbeiten und sich nicht einfach nur zurücklehnen...
Dazu das Vorwort der FwDV 10 Ausgabe 1979:
Einleitung
Die Dienstvorschriften beschränken sich bewußt auf solche Festlegungen, die für die Ausbildung und Einsatz der taktischen Einheiten und des einzelnen Mannes unbedingt erforderlich sind. Weitergehende Festlegungen sollten im Hinblick auf die angestrebte eigenverantwortliche Mitarbeit aller Beteiligten nicht getroffen werden. Soweit Einzelheiten bestimmter Tätigkeiten nicht festgelegt sind, ist im Sinne der Vorschriften zu verfahren. Im Ausbildungsdienst ist auf formale Festlegungen (Schulübungen) zu verzichten. Nur so kann eine von allen überflüssigen Formen befreite Ausbildung durchgeführt und der Feuerwehrmann praxisnah auf seine Tätigkeit vorbereitet werden.
Übrigens war in der FwDV 10 von 1979 nur von Feuerwehrmännern die Rede, obwohl damals schon in vielen FF weibliche Feuerwehrangehörige Dienst taten, traute man weiblichen FW-Leuten nicht zu, Leitern zu steigen ?
Im Vorwort der Ausgabe von 1996 steht hierzu dann:
Die hergebrachten Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehrige.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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Geändert von Bernhard D. [05.02.17 15:28] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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