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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaDIN 1846-1 genaue Unterscheidung zwichen Kategorie 2 und 3 Fahrzeugen3 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW827147
Datum31.01.2017 15:40      MSG-Nr: [ 827147 ]1761 x gelesen

Geschrieben von Martin W.Kategorie 2 (geländefähig) und Kategorie 3 (geländegänig)

geht u.a. um Rampen-/Böschungswinkel, ich hab jetzt die Werte nicht Kopf, aber das hier kommt m.W. schon hin: https://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwehrfahrzeug
"Geländegängige Fahrzeuge der Massenklassen M und S müssen über Böschungswinkel von 35° (vorn und hinten) sowie einen Rampenwinkel von 30° verfügen. Bei leichten Fahrzeugen gibt sich die Norm mit 30° bzw. 25° zufrieden. Für geländefähige Fahrzeuge reichen 23° Böschungswinkel und 18° Rampenwinkel (Normungsstand 10/2013)."

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 31.01.2017 15:19 Mart7in 7W., Polch
 31.01.2017 15:40 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 31.01.2017 15:54 Adri7an 7R., Utting

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