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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Prämie für erhöhte Wochenarbeitszeit in Bayern - Erfahrungen? | 6 Beiträge | ||
Autor | Rola8nd 8S., Rostock / M-V | 827020 | ||
Datum | 26.01.2017 12:29 MSG-Nr: [ 827020 ] | 1785 x gelesen | ||
Hallo nochmal! Der 24-Stunden-Dienst bleibt bei uns auch trotz 48-Std.-Woche erhalten. Dadurch spart der Dienstherr trotzdem genug Personal. Beim Wechsel in ein 12- oder gar 8-Std.-Dienstsystem ist deutlich mehr Personal erforderlich, zum Einen wegen zusätzlich zu gewährendem Erholungsurlaub wegen der Schichtdienstlänge (§14 EUrlV) und zum Zweiten wegen Nachtarbeit (§12 EUrlV) das sind mal eben bis zu 8 Tage zusätzlicher Urlaub! Zusätzlich dürfte es dann auch viel Freude verbreiten, dass sich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit für jeden Werkfeiertag in der betreffenden Woche um 1/5 reduziert! Außerdem führt ein Wechsel in ein 8-Std.-Dienstschichtsystem sofort zu einer reinen 40-Std.-Woche, da 8 Std. tägliche Arbeitszeit "Vollarbeitszeit" sind und der Beamte nicht mehr als 40 Std. "Vollarbeitszeit" leisten darf!!! Bei 40 Std. "Vollarbeitszeit" ist keine zusätzliche Bereitschaftszeit mehr möglich, denn möchte der Dienstherr Deine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf mehr als 40 Std. erhöhen, muss der Anteil der Bereitschaftszeit mindestens das Doppelte der Differenz zwischen 40 und der gewollten Höchstarbeitszeit betragen. Also zum Beispiel 48 Std. im 12-Stunden-Dienst erfordern mindestens 16 Stunden Bereitschaftsdienstanteil, in denen Dich Dein Dienstherr bis maximal 50% in Anspruch nehmen darf, das kann aber nicht die Regel sein, denn dann ist´s gleich wieder "Vollarbeitszeit" ... Alles nicht ganz einfach, aber Obacht lohnt sich!!! Gruß Roland | ||||
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