Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 826554 |
Datum | 11.01.2017 17:43 MSG-Nr: [ 826554 ] | 4251 x gelesen |
Infos: | 20.01.17 LFS BaWü: Änderungen im Fahrerlaubnisrecht 20.01.17 DFV: FAQ Führerschein 20.01.17 FW-Magazin: Erfolg des DFV - Feuerwehrleute brauchen keinen Busführerschein 10.01.17 Wichtige Änderungen für FahrerInnen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen 10.01.17 Neuabgrenzung der Klassen C1, C und D1 / Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E
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Hallo,
Geschrieben von Henning K.Ausnahmen sind nur im Detail: Busse ohne Fahrgäste darf ich seit dem Umtausch nur noch im Inland fahren, mit dem rosanen Lappen durfte ich es überall wo der anerkannt wurde.
Richtig. Das ist auch die einzige Ausnahme, die mir bekannt ist. Ob aber im Ausland das bei einer Kontrolle der jeweilige Kontrolleur auch weiß, ist wieder die andere Frage. Und ich denke mal, die Anzahl derer, die mit dem Klasse 2-Führerschein im Ausland einen leeren Bus fahren wollen, ist eher als verschwindend gering einzustufen.
Im Gegensatz dazu hatte man die ganzen Jahre ohne Umtausch nur Nachteile. So ist erst vor kurzem die Regelung eingeführt worden, dass man auch ohne Umtausch das fahren darf, was den neuen Klassen entspricht. Mit dem alten 3er gab es die ganzen Jahre noch die Beschränkung auf 3-achsige Züge, die es weder bei BE oder C1E gibt. Ohne Umschreibung galt da lange Zeit die alte Regelung. Wenn man auf die Eintragung von Klasse T und CE(79) bei der Umschreibung geachtet hat, hat man, von der Regelung mit leeren Bussen im Ausland abgesehen, nur hinzugewonnen. Alle Altbestände blieben ansonsten unverändert.
Gruß,
Michael
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