Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge |
Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 826547 |
Datum | 11.01.2017 16:21 MSG-Nr: [ 826547 ] | 3183 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Dass es um Fahrzeuge mit mehr als 3,5t geht, die auf einem LkW basieren, habe ich einmal vorausgesetzt - damit ist M1 bis 3,5t/ über 3,5t bezüglich der Höchstgeschwindigkeit schlicht ein Thema der StVO. Zu der traumatisierenden Sprinter-Entscheidung: gehört dem § 3 StVO, unklarer schreiben kann man den nicht (und für PkW über 3,5t gibt es eigentlich keine Regelung). Und wenn ich die EuGH-Entscheidung im Ganzen lese: Da die Straßenverkehrsordnung nicht harmonisiert ist, bin ich mit den Zulassungsvorschriften am falschen Dampfer - wir könnten wieder über unterschiedliche Tempolimits für grüne und gelbe Fahrzeuge reden.
Zurück zum Thema:
Die hier eigentlich geführte Diskussion der erforderlichen Fahrerlaubnisklassen C1 vs. D1 spielt sich losgelöst davon über 3,5t ab, darunter ist es B. Hat jemand Zugang zu den Kommissionsdokumenten? - die Motivation für das "Ausdehnen" der Erfordernis von D1 würde ich schon im Wildwuchs der schweren PkW/leichten Transporter nach den Genehmigungsmöglichkeiten vermuten:
Hersteller A dehnt bei weniger Varianten die (im Test deutlich billigeren, weniger flexiblen) "PkW-Abgasklassen" über die max. Bezugsmasse 2840 kg weit in die 5/6/7t hzGG-Liga aus, provoziert damit den D1-Schein
Hersteller B prüft einen Motor stationär, baut als N2 hundert sehr unterschiedliche Versionen und streckt die nach unten in N1 hinein - alles mit B oder C1 lenkbar.
Jetzt spielen dutzende Lobbyisten mit und der Kaffee wird ungenießbar. In grober Erinnerung zur seinerzeitigen Kfz-Steuer-Debatte von Geländewagen spielen die ECE-Regeln wieder rein, da wurde ja (erfolglos) arguemntiert, ein PkW M AF wäre kein PkW; wenn ich die ECE fertig lese, kan ich umgekehrt N mit mehr als 7 Sitzen von Güter- zu Personenbeförderung argumentieren. Wünschen darf ich mir die Harmonisierung von Fahrzeug- und fahrerlaubnisklasssen, bekommen werden wir das im Jahr, in dem Weihnachten und Ostern zusammenfallen..
Eigentlich schon wieder off-topic: Unionsrecht IST vorrangig anzuwenden, oder habe ich den deutschen Austritt verpasst? Individuell berufen kann ich mich hinsichtlich von Richtlinien bei Überschreiten der Umsetzungsfrist, erforderlich ist jedenfalls die hinreichender Konkretisierung.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|