Wenn ein Fahrzeug 45° Steigung durch 1,20m Wasser fahren kann, bedeutet das nicht, dass das Fahrzeug zwangsläufig immer über 45° Steigung durch 1,20m Wasser fährt, und auch nicht, dass die Rollwagen darauf beim Parken in 45° Steigung und 1,20m Wasser entnommen werden müssen, oder gar bewegt.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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