Die Funktion "Ausbilder in Gemeinden" ist in der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung ausdrücklich vorgesehen, mit Stundensatz analog Kreisausbilder. Erfahrungen habe ich jetzt aus dem Stehgreif keine parat, allerdings kann ich mir das schon vorstellen, insbesondere seitdem die TM2-Ausbildung zunehmend vernünftig organisiert wird.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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