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RubrikAusbildung zurück
ThemaBezahlung von Ausbildern11 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP826380
Datum04.01.2017 22:03      MSG-Nr: [ 826380 ]3586 x gelesen

Die Funktion "Ausbilder in Gemeinden" ist in der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung ausdrücklich vorgesehen, mit Stundensatz analog Kreisausbilder. Erfahrungen habe ich jetzt aus dem Stehgreif keine parat, allerdings kann ich mir das schon vorstellen, insbesondere seitdem die TM2-Ausbildung zunehmend vernünftig organisiert wird.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 04.01.2017 21:41 Jan 7R., Hahnheim
 04.01.2017 22:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 06.01.2017 07:51 Jan 7R., Hahnheim
 06.01.2017 09:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 06.01.2017 22:45 Jan 7R., Hahnheim
 07.01.2017 12:19 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 07.01.2017 14:01 Jan 7R., Hahnheim
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 06.01.2017 07:46 Jan 7R., Hahnheim
 06.01.2017 09:01 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.01.2017 09:52 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

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