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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 826191 | ||
Datum | 31.12.2016 13:48 MSG-Nr: [ 826191 ] | 3653 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael G. Mehr als acht fällt auch deswegen weg weil ich schon immer einen D Führerschein zum Personentransport brauchte Nein der C1 bis Morgen lautet: Klasse C1 Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). es gibt keine Unterscheidung ob Nutzfahrzeug oder Personenkutsche! Alles was rollt bis 9 Hocker zwischen 3,5 und 7,5t war mit C1 zu fahren nicht mit D1! Das ändert sich heute Nacht. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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