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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 826184 | ||
Datum | 31.12.2016 12:48 MSG-Nr: [ 826184 ] | 3693 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael G. bei der Größe der Ladefläche wird der Zweck wohl klar erkennbar sein ;-) Ne eben nicht hat die Kolonne sich in die 7,5t Doka unter 8m ne Teeküche und noch 4 Betten reingebaut um mal auf der Baustelle pennen zu können wird das Fahrzeug bei immer noch vorhandener Zulassung als LKW defakto zu einem Fahrzeug dessen Zweck nicht der Gütertransport sein kann, und dann kommt der Führerschein D1 anstelle des C1 zum tragen Ausweg hier wäre dann hier Vermutich die Zulassung als WOMO Greets Sven Meine Meinung und nix anderes.
Geändert von Sven R. [31.12.16 12:51] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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