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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 826182 | ||
Datum | 31.12.2016 12:28 MSG-Nr: [ 826182 ] | 3728 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael G. Die Dokas im Ursprungsthread kann ich aber auch als Werkstattwagen zulassen oder Wohnmobi Der Werkstattwagen kennen die EG- Fahrzeugklassen aber nicht in der Fahrzeugklasse N. Das Womo mit den Eintragungen M und SA unter J in der Zulassung gibt es. Der Halter muss das aber dann auch machen und damit wäre er Sauber. Bleibt das in N stehn mit Aufbauart BA (LKW geschlossener Kasten) kommt das von vorhin zum Tragen ggf bis hinunter zum Zweck der Fahrt. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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