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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 826179 | ||
Datum | 31.12.2016 12:00 MSG-Nr: [ 826179 ] | 3718 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael G. du darfst mit dem Führerschein der klasse C1/C Führerschein auch keinen Bus privat fahren. Ich habe in den Vorherigen Artikel folgendes geschrieben: Nö falsch steht schon im ersten Satz : (1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung).... kein Wort von einem C oder C1. Wirf das nicht durcheinander das eine ist eine Fahrerlaubnis nach § 6 FeV das andere die gewerbliche Personenbeförderung nach § 48 FeV Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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