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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 826175 | ||
Datum | 31.12.2016 11:42 MSG-Nr: [ 826175 ] | 3838 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael G. § 48 der FeV Nö falsch steht schon im ersten Satz : (1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung).... da geht es um den sogenannten Personenbeförderungsschein nicht um das Fahren mit Fahrzeugen der Fahrzeugklasse M. Fahrerlaubnis D ist nicht der §48 FeV! Beispiel ich kaufe mir einen alten Linienbus Fahrzeugklasse M wiegt 14t das ist Führerschein Klasse D. Solange ich damit nicht gewerblich unterwegs bin reicht das, ich darf nur niemanden gegen Bezahlung mitnehmen, dann greift der §48 FeV Greets Sven Meine Meinung und nix anderes.
Geändert von Sven R. [31.12.16 11:45] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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