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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 826164 | ||
Datum | 30.12.2016 23:52 MSG-Nr: [ 826164 ] | 3960 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael G. Die 3,5 Tonnen gibt es bei D1 nicht somit trifft es auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung unter 3,5 Tonnen. Das wäre dann jeder PKW. Bitte mal kurz überlegen, ob das so stimmen kann ;-) Ob ein Fahrzeug gleichzeitig in den Bereich der Klasse D1 fällt ist für die Klasse B (ganz im Gegensatz zur Klasse C1) nicht von Bedeutung. Fahrzeuge zur Personenbeförderung unter 3,5 t können also sowohl in die Klasse B als auch in die Klase D1 fallen. Deswegen reicht im Regelfall eben die Klasse B aus, wenn das Fahrzeug nicht mehr als 8 Fahrgastplätze hat. Nur dann wird die Klasse D1 benötigt. | ||||
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