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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 826159 | ||
Datum | 30.12.2016 20:31 MSG-Nr: [ 826159 ] | 4256 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Ich gehe davon aus, dass viele ELW1/1,5 in diesen Bereich fallen werden; bei Spezialfahrzeugen wie z.B. unserem GW-W hätte man erstmal die Unsicherheit gehabt, ob der Richter im Zweifelsfall ein "Fahrzeug zur Beförderung von Personen mit Gepäck" (-> Klasse D1) oder ein "Fahrzeug zur Beförderung von Ladung und Bedienpersonal" (-> Klasse C1) darin sieht. Nachdem wir bei der Feuerwehr eher Beladung als Gepäck dabeihaben sehe ich uns da recht sicher. Ein ELW dient ebenfalls vorrangig der Einsatzleitung. Einzig MTWs sind Fahrzeuge welche per Definition primär dem Personentransport dienen, diese fallen aber zu allermeist unter 3,5t. Sonderschutzfahrzeuge kommen auch leicht über die 3,5-Tonnen (deswegen gibt es dafür ja ähnlich dem "Feuerwehr-Führerschein" nach der 2. AusnVo einen "Polizei-Führerschein"); allerdings wird es bei den entsprechenden Nutzern im privaten bzw. industriellen Bereich auf die Mehrkosten für zwei oder drei D1-Führerscheine dann auch nicht ankommen. In Paragraph 4a sind "8. Beschussgeschützte Fahrzeuge" ausgenommen. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | ||||
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