News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 826157 | ||
Datum | 30.12.2016 20:24 MSG-Nr: [ 826157 ] | 4107 x gelesen | ||
Geschrieben von Adolf H. was das jetzt für Fw-Fahrzeuge a.D. bedeutet? Deren Betriebserlaubnis erlischt ja sowieso und sie dürfen keine zivile Zulassung bekommen. Geschrieben von Adolf H. Also beispielsweise für ein LF8 unter 7,5t oder eines über 7,5t? Nach meinem Verständnis ist das ein "LKW mit besonderer Zweckbestimmung" und fällt damit ohnehin nicht unter die Regelung. Aber auf mein Verständnis würde ich mich im Zweifelsfall nicht drauf verlassen sondern versuchen, im Rahmen der ohnehin notwendigen Ausnahmegenehmigung auch die FE-Frage regeln zu lassen oder das Fahrzeug über die 8 Meter zu bekommen (falls das einfach möglich ist). Geschrieben von Adolf H. Fallen diese Fahrzeuge dann auch unter die Ausnahmen? Diese Frage ist eindeutig zu beantworten: Nein. Ausgenommen sind nur "Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr". Damit fallen auch reine Wirtschaftsfahrzeuge der Feuerwehr nicht unter diese Regelung, oder z.B. reine JF-Fahrzeuge und im Grunde genommen auch Traditionsfahrzeuge der Feuerwehren, die zwar noch im Bestand sind aber eben keine Einsätze mehr fahren. Geschrieben von Adolf H. Ist der Oldtimerstatus relevant? Auf das Fahrzeug bezogen: nein. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|