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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 826153 | ||
Datum | 30.12.2016 19:49 MSG-Nr: [ 826153 ] | 4217 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian W. Der 8-Sitzer T5-Bus mit 3,5 t fällt in B und D1 und ist gewiss als Klasse M und nicht N eingetragen und dient auch rein tatsächlich eher der Personenbeförderung. Und jetzt? Das Fahrzeug fällt in die Klasse B. Wenn du also eine Fahrerlaubnis der Klasse B hast, erfüllst du deine Pflicht aus §4(1) FeV. Ob du darüber hinaus noch die Klasse D1 hast spielt dann keine Rolle mehr. | ||||
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