Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 826147 |
Datum | 30.12.2016 17:33 MSG-Nr: [ 826147 ] | 4462 x gelesen |
Geschrieben von Sven R.Geschrieben von Ingo z.Bisher war die Grenze zum D1 klar. Die beschriebenen Montage LKW sind da ein gutes Beispiel.
Hier kommts drauf an was in der Zulassungsbescheinigung steht es gibt hier KBA Liste der Eintragungen zu den Fahrzeugklassen Seite 24 eine Auflistung welche Aufbauarten zur Eintragung kommen können. Für Meister Röhrichs Klemptner 5,5t Ducato wäre dann möglichst N2 BA02 :schwerer 3,5t leichter 12t LKW offener Kasten die Eintragung. oder N2 BA03 für den4,6t Sprinter hoch Lang Kastenwagen.
Grundsätzlich schon.
Aber für das hier genannte Fahrzeug einer Fußboden-Kolonne sehe ich die Gefahr, dass hinterher ein Gericht sagt "egal was in der Zulassungsbescheinigung steht, dieses Fahrzeug dient überwiegend dem Transport von Personen (Sitz- und Wohnbereiche) und hat nur einen "Gepäckraum" entsprechend kleiner Größe". Und schon ist der Fahrer mit seiner Klasse C1 ein Straftäter, weil er ohne die benötigte Fahrerlaubnis unterwegs war :-/
Es gab ja schonmal einen ähnlichen Fall, bei dem der Fahrer eines 4,x-Tonnen-PKW (Kleinbus, bei dem die Sitze entfernt waren und der als Transpoter genutzt wurde) vom Gericht erklärt bekommen hatte, dass trotz der im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeugart "PKW" er mit diesem Fahrzeug nicht die PKW-Geschwindigkeitsbeschränkungen ausnutzen darf sondern aufgrund der tatsächlichen Fahrzeugart und des Gewichts über 3,5 Tonnen eben nur 80 hätte fahren dürfen.
Spannend wird es auch für die 3,5t-Kleinbusse, bei denen man mit Anhänger dann plötzlich nicht mehr C1E sondern D1E braucht, während man sich selbst vermutlich sogar noch mit der Klasse B(E) im grünen Bereich wähnt :-(
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