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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 826138 | ||
Datum | 30.12.2016 10:26 MSG-Nr: [ 826138 ] | 4956 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian W. Also entweder habe ich einen Knick in der Logik, oder der Verordnungsgeber hat: Ganz ruhig mein B reicht für Opas Porsche immer noch. :-) B sagt kleiner 3,5t bis 9 Menschen. Klasse D1 darf nur erteilt werden wenn man B hat: §9 FEV damit hat jeder der den D1 Führerschein sein eigen nennt mindestens B vorher. Das Gleiche gilt analog auch für den C1 damit sind auch hier die 9 Sitzer T5 oder Sprinter mit M1 in der Zulassungsbescheinigung in Ordnung. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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