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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vorteile durch Dienst in einer FF | 49 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 826097 | ||
Datum | 29.12.2016 10:09 MSG-Nr: [ 826097 ] | 4093 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Bernhard D. ist hier eine Zeitvorgabe vorgesehen? Der Antrag auf Beschussung sieht hier eine Dienstbeteiligung von mindestens 80 % der Dienstabende vor. Was macht man, wenn der Antragsteller in den fünf Jahren nicht mehr regelmäßig am Dienst teilnimmt oder in einen anderen Landkreis umrzieht ? Muß er dann Anteilsmäßig den Zuschuss zurück erstatten ? Wie weit ist die Sache rechtlich einwandfrei, da gab es ja schon Urteile im Bezug auf zeitliche Verpflichtungen von FW-Angehörigen bei einem Gemeindezuschuss zum Erwerb des LKW bzw. Feuerwehrführerschein etc. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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