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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | GW-Wunderwuzzi | 181 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 826073 | ||
Datum | 28.12.2016 10:28 MSG-Nr: [ 826073 ] | 27641 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Ulrich C. (Ich weiß, andere - z.B. BaWü - haben auch Länderregelungen, da übrigens auf Druck der Feuerwehren über die Vielzahl an Ausnahmegenehmigungen!) Der erwähnte Ausnahmeerlaß ist in BaWü noch bis zum 31.12.2017 gültig: -> " Förderung des Feuerwehrwesens; Allgemeine Genehmigung von Abweichungen von Normvorgaben bei Feuerwehrfahrzeugen nach Nr. 4.2.1 VwV-Z-Feu " Für 2017 eine Neufassung der " VwV-Z-Feu " vorgesehen, ob sich da aber etwas am " Ausnahmeerlaß " ändern wird ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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